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SozialrechtApril 2026

Stand: 15.04.2026 · Rechtsstand geprüft zu diesem Datum

Hinweis vom 09.09.2026: Die Bundesregierung hat am 06.07.2026 eine Neuordnung des Wohngelds beschlossen, die zum 01.01.2027 in Kraft treten soll. Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage bis dahin. Bereits bewilligtes Wohngeld läuft nach den Regeln weiter, die im Bewilligungsbescheid stehen.

Wohngeld in Stralsund: Wer Anspruch hat — und es nicht weiß

Wohngeld ist keine Sozialhilfe und keine Schande — es ist ein Zuschuss zur Miete, auf den viele mehr Menschen Anspruch haben, als ihn beantragen. Wer dazugehört, was der Antrag braucht und wie er gelingt.

Seit der Reform zum „Wohngeld Plus“ ist der Kreis der Berechtigten deutlich größer geworden — auch in Mecklenburg-Vorpommern. Trotzdem bleibt viel Geld liegen, weil Menschen gar nicht wissen, dass sie dazugehören: Rentnerinnen mit kleiner Rente, Familien mit mittlerem Einkommen, Alleinlebende mit hoher Miete. Wohngeld ist ein Anspruch, kein Almosen.

Wer kann Wohngeld bekommen?

Ob Wohngeld in Frage kommt, hängt vor allem von drei Dingen ab: wie viele Personen im Haushalt leben, wie hoch das Gesamteinkommen ist und wie hoch die Miete (bzw. bei Eigentum die Belastung) ausfällt. Wichtig zu wissen:

  • Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter und als Lastenzuschuss für selbst genutztes Eigentum.
  • Auch Rentnerinnen und Rentner sowie Erwerbstätige mit kleinem Einkommen können anspruchsberechtigt sein.
  • Wer bereits Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, bekommt in der Regel kein zusätzliches Wohngeld — die Wohnkosten sind dort bereits enthalten.

Im Zweifel: lieber einmal zu viel fragen

Niemand kann Ihnen vorab auf den Cent sagen, ob es reicht — das rechnet die Wohngeldbehörde aus. Genau deshalb lohnt sich der Antrag oft auch dann, wenn man es zunächst nicht für möglich hält.

Erst die Miete prüfen, dann das Einkommen

Wohngeld hilft, wenn die Miete zwar ortsüblich, aber für Ihr Einkommen zu hoch ist. Liegt Ihre Miete dagegen über dem Ortsüblichen, ist nicht Ihr Einkommen das Problem, sondern der Mietvertrag — und dann führt ein anderer Weg weiter. Wir bauen dafür gerade ein Werkzeug, das Ihre Kaltmiete gegen den amtlichen Mietspiegel der Hansestadt hält: unser Mietwucher-Check für Stralsund.

Was Sie für den Antrag brauchen

Diese Unterlagen liegen einem Wohngeldantrag meist zugrunde:

  • Nachweis über das Einkommen aller Haushaltsmitglieder (Lohn, Rente, sonstige Bezüge)
  • aktueller Mietvertrag und Nachweis der Miethöhe
  • Meldebescheinigung bzw. Angaben zu allen im Haushalt lebenden Personen
  • Personalausweis

Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Wohngeldstelle Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises. Für Stralsund und die umliegende Region ist das die Wohngeldbehörde im Landkreis Vorpommern-Rügen. Sie hilft auch bei Fragen zum Formular weiter.

Wie wir Sie dabei unterstützen

Das Antragsformular wirkt auf den ersten Blick einschüchternd. Wir setzen uns mit Ihnen zusammen, sortieren Ihre Unterlagen, füllen das Formular Feld für Feld gemeinsam aus und erklären jeden Schritt. Auf Wunsch nutzen wir dabei eine KI, um Begriffe sofort verständlich zu machen — Ihre persönlichen Daten bleiben dabei selbstverständlich geschützt.

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen

Ob Wohngeld für Sie in Frage kommt, finden wir zusammen heraus — kostenlos und vertraulich. Melden Sie sich, wir nehmen uns Zeit.

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